Jeder Bauherr freut sich darauf, dass die Baumaßnahmen endlich beginnen. Das ist ein besonderer Tag – wird das lange geplante Projekt „Eigenheim“ nun doch wirklich zur Realität.
Aber nicht nur deswegen ist der Baubeginn wichtig:
Anzeige des Baubeginns
Häufig beginnt die Ausführungsfrist mit dem Datum des Baubeginns. Deshalb sollten Sie das offizielle Datum korrekt notieren und idealerweise dem Vertragspartner den Beginn „anzeigen“.
Der Jurist wird hier vermutlich Einschreiben mit Rückschein empfehlen, aber ich glaube es sollte auch eine freundliche Mail ausreichend sein. Wichtig ist: Es muss klar erkennbar sein, dass der Bau begonnen hat.
Eine Mail könnte wie folgt aussehen:
„Wir freuen uns, dass unsere Baumaßnahme XAdresseX gestern begonnen hat und übersenden Ihnen ein paar Bilder.“
Die erste Zahlung
Bei Bauträgerverträgen ist die erste Zahlung meist an den Baubeginn – „mit Beginn der Erdarbeiten“ gekoppelt. Hiernach werden meist um die 30% fällig.
Ich persönlich sehe das etwas kritisch, aber im Rahmen der Makler und Bauträgerverordnung ist es zulässig.
Natürlich muss hierzu der Vertragspartner auch erstmal eine Rechnung übersenden, also Sie müssen nicht unaufgefordert zahlen.
Baugrubenaushub
Wenn der Keller ausgehoben wird, ist das Erdreich im Baufeld zu erkennen. Es muss jetzt unbedingt geprüft werden, ob der Baugrund den planerischen Vorgaben entspricht.
Wichtig ist dies unter anderem für die Abdichtung des Kellers: je nach Baugrund sind unterschieldiche Abdichtungen erforderlich.
Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgesehene Versickerung auf dem Grundstück funktioniert. Bei bindigen, lehmhaltigen Böden muss die Versickerung anders ausgeführt werden als bei durchlässigen, sandigen Böden.
Sie sollten sich auch die Frage stellen, ob das Aushubmaterial zur Wiederverfüllung verwendet werden kann. Wenn ja ist zu klären, wie der Aushub vor Witterungseinflüssen geschützt werden kann.
Das Thema Verfüllung wird häufig zu Baubeginn vernachlässigt und nach hinten geschoben. Dies setzt Sie aber später unter Entscheidungsdruck.
Daher meine Empfehlung: Sprechen Sie direkt mit dem Vertragspartner über die Qualität des Erdaushubes.